Bundesnetzagentur

CB-Funk

Grenzwerte

Grundlage für die Beurteilung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die hochfrequenten Felder der CB-Funk-Sendegeräte sind die von der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (ICNIRP) empfohlenen Basisgrenzwerte. Diese werden als spezifische Absorptionsrate (SAR) angegeben. Der SAR beschreibt, welche Menge der Strahlungsleistung (W) vom menschlichen Körper (kg) aufgenommen wird. Die maximal zulässige SAR beträgt

    • 0,08 W/kg für den ganzen Körper und
    • 2,00 W/kg für Teile des Körpers, z.B. für den Kopf.

Die CB-Sender arbeiten mit Sendeleistungen von maximal 4 W. In der Regel liegt die zugehörige äquivalente Strahlungsleistung unter 10 W EIRP, sodass keine Standortbescheinigung notwendig ist. Werden jedoch stationäre Richtantennen verwendet, die unter Berücksichtigung der zugeführten Sendeleistung und des horizontalen Antennengewinns zu einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 W EIRP oder mehr führen, müssen auch CB-Funker die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern beachten. Dazu ist es notwendig, dass die BNetzA vor der erstmaligen Betriebsaufnahme eine Standortbescheinigung nach der BEMFV erteilt.

 

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zum CB-Funk.

 

Stand: 14.07.2010

Zusatzinformationen

CB-Funk - Übersicht

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