Standortverfahren (BEMFV)
Standortbescheinigungen werden von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erteilt. Die Verordnung wurde, als Anlage zur Mitteilung Nr. 70/2003, im Amtsblatt der RegTP 6/2003 veröffentlicht.
Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.
Standortbescheinigungen können mit den hier zum Download zur Verfügung gestellten Formblättern beantragt werden.
Formulare
Antrag auf eine Standortbescheinigung (doc, 332 kb)
Antrag auf eine Standortbescheinigung (pdf, 35 kb)
Antrag auf Standortbescheinigung, englisch (pdf, 22 kb)
Mitteilungen und Anzeigen nach §§ 4 und 11 der BEMFV (doc, 100 kb)
Stand: 14.07.2010





