Funkanlagen
Die Mobilität der modernen Gesellschaft erfordert zunehmend drahtlose Kommunikationsmittel. Mobilfunk, Wireless Local Area Network (WLAN), die Möglichkeiten des Digitalen Terrestrischen Fernsehens (T-DVB) sind Beispiele hierfür.
Die im Wettbewerb auf diesen Märkten angebotenen Diensleistungen benötigen ortsfeste Funkanlagen, um die geographisch lückenlose Versorgung der Kunden, als unabdingbare Voraussetzung für mobile Kommunikation, zu gewährleisten.
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, einerseits Funkfrequenzen bereit zu stellen und störungsfreien Funkverkehr zu ermöglichen, aber auch zu prüfen, ob von Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden.
Eine Funkanlage muss elektromagnetische Wellen (Felder) abstrahlen, um ihre Aufgabe als Funkbrücke wahrnehmen zu können. Die Überprüfung von Funkanlagen durch die Bundesnetzagentur erfolgt auf der Grundlage von bestehenden Gesetzen und Verordnungen, die auf international anerkannten Empfehlungen und Richtlinien beruhen.





