EMF-Messreihen
Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Funktionalität des Standortverfahrens durch regelmäßige EMF - Messreihen zu dokumentieren.
An ausgewählten Orten werden deshalb über den gesamten für Funkanlagen vorgesehenen Frequenzbereich (9 Kilohertz bis 3 Gigahertz) Feldstärkemessungen durchgeführt. Die Messorte werden von der Bundesnetzagentur nach Kriterien wie zum Beispiel stark besuchte öffentliche Plätze ausgewählt.
Die Umweltministerien der Länder können im Rahmen der EMF-Messreihen ebenfalls Messorte benennen. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Standortauswahl der Länder unverändert und führt die Messung durch.
Die Anwendung einer mit den Landesumweltministerien abgestimmten Messvorschrift ermöglicht eine direkte Vergleichbarkeit der Messergebnisse. Dies ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, da sich die Messergebnisse direkt miteinander vergleichen lassen.





